Liefer- und Geschäftsbedingungen

der Fema-Salzgitter Dr. Wolfgang Gasse:

Lieferung und Versand

1. Lieferungen erfolgen nach den Angaben des Bestellers. Der Bestellung soll die Bestellnummer zugrunde gelegt werden.

2. Höhere Gewalt oder öffentlicher Notstand entbinden von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen.

3. Der Versand geschieht auf Kosten und Gefahr des Bestellers an die angegebene postalische An­schrift. Für verlorengegangene oder beschädigte Sendungen kann kein Ersatz geleistet werden. Versand- und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

4. Geräte ab einem Wert von 500,00 EURO können, soweit sie nicht vom Besteller selbst abgeholt werden, gegen eine Gebühr versichert werden.

Beanstandungen

5. Beanstandungen wegen offensichtlich unrichtiger oder unvollständiger Sendungen werden nur berücksichtigt, wenn der Besteller oder Empfänger sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Sendung geltend macht. Bestellte und richtig gelieferte Waren können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden.

Zahlungsbedingungen

6. Alle Lieferungen werden, wenn nicht anders vereinbart, dem Besteller in Rechnung gestellt.

7. Die Preise gelten unverpackt ab Münster zuzüglich der aktuell in Deutschland geltenden Mehrwertsteuerteuer. Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Zahlungen werden fällig nach innerhalb von 10 Tagen abzüglich 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug nach Rechnungserhalt. Die Überweisung erfolgt auf eines der auf den Rechnungen angegebenen Bank-Konten. In besonderen Fällen kann der Rechnungsbetrag auch durch Nachnahme oder Vorkasse erhoben werden. Barzahlungen können im Büro Münster geleistet werden.

8. Bei Exportlieferungen außerhalb des Wirtschaftsraumes der Europäischen Union (EU) entfällt die Mehrwertsteuer. Lieferungen in EU-Länder an Privatpersonen oder Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT-No.) erfolgen zu Katalogpreisen mit Ausweisung der jeweils gültigen deutschen Mehrwertsteuer.

9. Bei Zahlungsverzug werden nach erfolgloser Zahlungsaufforderung zuzüglich zu den Rech­nungsbeträgen Mahnkosten und Verzugszinsen zu banküblichen Zinsen zu Lasten des Bestellers erhoben.

Eigentumsvorbehalt

10. Das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren bleibt bis zur endgültigen Bezahlung vorbehalten.

Leistungsort

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Münster/Westfalen.

Münster, 15. Oktober 2005


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